Nicht einverstanden mit einem Einkommensteuerbescheid - was kann ich tun, wenn ich im Ausland wohne?

Machen Sie in diesem Fall zunächst die ‘bezwaarcheck’ (Einspruchsprüfung). Oftmals ist es nicht erforderlich, Einspruch einzulegen. In diesem Fall genügt es, die Steuererklärung zu ändern. Manchmal müssen Sie jedoch Einspruch einlegen.

'Bezwaarcheck' durchführen

Und beantworten Sie die Fragen. Das Ergebnis der 'bezwaarcheck' zeigt Ihnen, ob Sie Einspruch einlegen sollten.

Wenn Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger sind, lesen Sie bitte auch die zusätzliche Erklärung über das Ergebnis der 'bezwaarcheck' unten:

Bezwaarcheck inkomstenbelasting (Einspruchsprüfung Einkommensteuer, auf Niederländisch)

Vorläufiger Steuerbescheid Ausland

Gegen einen vorläufigen Steuerbescheid können Sie keinen Einspruch einlegen. Haben Sie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, und basiert Ihr vorläufiger Steuerbescheid auf dieser Erklärung? Wenn ja, geben Sie eine neue Steuererklärung mit den richtigen Angaben ab.

Haben Sie noch keine Steuererklärung eingereicht? Lesen Sie, wie Sie Ihren vorläufigen Steuerbescheid ändern, oder Ihren vorläufigen Steuerbescheid stoppen können.

Einkommensteuererklärung ändern

Sie müssen keinen Einspruch einlegen. Geben  Sie eine neue Steuererklärung mit den richtigen Angaben ab.

Einspruch einlegen

Haben Sie einen DigiD? Führen Sie dann zunächst die 'bezwaarcheck' durch und klicken Sie dann auf ‘Log in en maak online bezwaar’ (Anmelden und online Einspruch einlegen, auf Niederländisch).

Haben Sie keinen DigiD? Dann machen Sie auch zuerst die Einspruchsprüfung. Haben Sie im Ergebnis gelesen, dass Sie Einspruch einlegen müssen? In diesem Fall sollten Sie einen schriftlichen Einspruch unter Verwendung des Formulars ‘Bezwaar voor buitenlands belastingplichtigen’ (Einspruch für nicht-niederländische Steuerpflichtige) einlegen. Laden Sie dieses Formular herunter:

Bezwaarformulier buitenland (Einspruch für ausländische Steuerpflichtige, auf Niederländisch)

Oder schreiben Sie einen Brief. Geben Sie immer an:

  • das Datum, an dem Sie den Einspruch versenden
  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer
  • der Steuerbescheid oder die Entscheidung, gegen die Sie Einspruch einlegen
  • die Nummer des Steuerbescheids oder das Aktenzeichen der Entscheidung
    Wenn Sie eine Kopie des Steuerbescheids oder der Entscheidung beifügen, haben wir einen klaren Überblick über alles, was uns vorliegt, aber das ist nicht notwendig.
  • der Grund für Ihren Einspruch
  • Ihren Namen und Ihre Unterschrift am Ende des Schreibens

Haben Sie noch weitere Dokumente, die Ihren Einspruch stützen? Wenn ja, senden Sie bitte auch Kopien davon. Senden Sie niemals Originale.

Senden Sie das Einspruchsformular oder das Schreiben an:

Belastingdienst/Centrale administratieve processen
Postbus 2572
6401 DB Heerlen
Nederland
(Niederlande)

Wann erhalten Sie die Entscheidung über Ihren Einspruch?

Lesen Sie mehr unter Wanneer hoor ik meer over mijn bezwaar? (Wann werde ich mehr über meinen Einspruch erfahren?, auf Niederländisch).

Beantragung eines Zahlungsaufschubs

Was Sie tun können, lesen Sie unter Mag ik wachten met betalen als ik bezwaar maak? (Darf ich mit der Zahlung warten, wenn ich Einspruch einlege?, auf Niederländisch)