Muss ich eine Angabe des Welteinkommens abgeben?
Nur wenn wir Ihnen ein Formular Opgaaf wereldinkomen (Angabe des Welteinkommens, nur auf Niederländisch verfügbar) zusenden. Wir versenden diese Formulare jedes Jahr ab Ende April.
Wenn Sie dieses Formular erhalten
Wir senden Ihnen das Formular Opgaaf wereldinkomen zu, wenn Sie oder Ihr Partner nicht in den Niederlanden wohnen und einen Zuschlag bekommen. Oder wenn Sie oder ein Familienmitglied nicht in den Niederlanden wohnen und einen Vertragsbeitrag an das CAK zahlen.
Erhalten Sie einen Zuschlag? Oder zahlen Sie einen Vertragsbeitrag?
Dieser monatliche Betrag ist ein Vorschuss.
Wir ermitteln anhand Ihres Welteinkommens, wie hoch der Zuschlag ist, den Sie endgültig bekommen. Und ob Sie jeden Monat den richtigen Betrag erhalten haben.
Das CAK ermittelt anhand Ihres Welteinkommens, wie hoch der Vertragsbeitrag ist, den Sie endgültig zahlen müssen. Und ob Ihr Leistungsträger (z. B. die Sociale Verzekeringsbank, das UWV oder Ihre Rentenkasse) jeden Monat den richtigen Betrag von Ihren Leistungen einbehalten hat. Erfahren Sie mehr über den Vertragsbeitrag auf der CAK-Website (auf Niederländisch).
Geben Sie das Formular Opgaaf wereldinkomen immer ab
Mit den Informationen über das Welteinkommen von Ihnen und Ihrem Partner ermitteln wir die endgültige Höhe Ihres Zuschlags bzw. Ihrer Zuschläge. Außerdem leiten wir diese Informationen an das CAK weiter. Damit bestimmt das CAK die endgültige Höhe Ihres Vertragsbeitrags.
Wenn Sie keine Angabe des Welteinkommens abgeben, ermitteln wir Ihr Welteinkommen selbst. Dies kann für Sie von Nachteil sein. Möglicherweise müssen Sie dann Ihren Zuschlag zurückzahlen.
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