Kann ich meine Hypothekenzinsen steuerlich absetzen, wenn ich ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger bin?

Ja, aber nicht in allen Fällen. Für Sie gelten die gleichen Bedingungen wie für Einwohner der Niederlande.

Das ist abhängig von Ihrer Hypothek

Wählen Sie Ihre Situation aus:

  • Sie haben am oder nach dem 1. Januar 2013 erstmals eine Hypothek oder ein Darlehen aufgenommen

    Sie haben für dieses Darlehen Anspruch auf maximal 30 Jahre Hypothekenzinsabzug, da das Darlehen nach 30 Jahren abbezahlt sein muss. Diese Frist beginnt mit der Aufnahme Ihrer Hypothek oder Ihres Darlehens.

    Dazu müssen Sie diese 2 Bedingungen erfüllen:

    • Sie nutzen die Hypothek oder das Darlehen für den Erwerb einer Eigentumswohnung oder für deren Renovierung oder Instandhaltung. Oder für den Rückkauf von Erbpachtrechten.
    • Sie müssen die Hypothek oder das Darlehen innerhalb von 30 Jahren auf jeden Fall in gleichmäßigen oder jährlichen Raten tilgen (auf Niederländisch). Das heißt, dass Sie jedes Jahr einen bestimmten Betrag zurückzahlen. Dieser Betrag ist im Voraus mit Ihrer Bank oder einem anderen Darlehensgeber zu vereinbaren. Der von Ihnen zurückzuzahlende Betrag ist in Ihrem Hypotheken- oder Darlehensvertrag festgelegt.

    Sind Sie im Zahlungsrückstand?

  • Sie hatten bereits eine Hypothek oder ein Darlehen – und diese haben Sie am oder nach dem 1. Januar 2013 erhöht

    Sie haben Anspruch auf maximal 30 Jahre Hypothekenzinsabzug für das ursprüngliche Darlehen. Die 30-jährige Laufzeit beginnt erneut mit jeden Betrag, um den Sie Ihre Hypothek erhöhen.

    Für den Teil der Hypothek, den Sie erhöhen, müssen Sie diese 2 Bedingungen erfüllen:

    • Sie nutzen die Hypothek oder das Darlehen für den Erwerb einer (teureren) Eigentumswohnung oder für deren Renovierung oder Instandhaltung. Oder für den Rückkauf von Erbpachtrechten.
    • Sie müssen die Hypothek oder das Darlehen innerhalb von 30 Jahren auf jeden Fall in gleichmäßigen oder jährlichen Raten tilgen (auf Niederländisch). Das heißt, dass Sie jedes Jahr einen bestimmten Betrag zurückzahlen. Dieser Betrag ist im Voraus mit Ihrer Bank oder einem anderen Darlehensgeber zu vereinbaren. Der Betrag, den Sie zurückzahlen müssen, ist in Ihrem Hypotheken- oder Darlehensvertrag festgelegt.

    Für die laufende Hypothek oder das laufende Darlehen gelten die bereits bestehenden Bedingungen.

    Sind Sie im Zahlungsrückstand?

  • Sie haben die Hypothek oder das Darlehen vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen und seitdem nicht mehr erhöht

    Sie haben Anspruch auf maximal 30 Jahre Hypothekenzinsabzug. Die Frist von 30 Jahren beginnt mit der Aufnahme Ihrer Hypothek oder Ihres Darlehens. Hatten Sie bereits vor dem 1. Januar 2001 eine Hypothek? Dann beginnt die 30-jährige Laufzeit am 1. Januar 2001. Im Übrigen gelten die bereits bestehenden Bedingungen.

Sie wohnen nicht in der Wohnung. Und was dann?

Wählen Sie Ihre Situation aus:

  • Sie wohnen noch nicht in Ihrer Wohnung – oder die Wohnung befindet sich noch im Bau

    Beziehen Sie Ihre neue Wohnung innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr, für das Sie Ihre Steuererklärung abgeben? Und ist die Wohnung leer? Dann können Sie die Zinsen steuerlich absetzen.

    Beispiel

    Am 9. Februar 2023 kaufen Sie sich eine Wohnung, die Sie zunächst renovieren wollen. Sie gehen davon aus, dass Sie im Jahr 2025 fertig sind und einziehen können. Also innerhalb von 3 Jahren. Dann können Sie die Zinsen bereits in Ihrer Steuererklärung 2023 absetzen.

    Erwarten Sie einen Umzug erst im Jahr 2027? Das ist nicht innerhalb von 3 Jahren. Dann können Sie die Zinsen erst ab Ihrer Steuererklärung 2024 absetzen.

  • Ihre Wohnung ist unbewohnt und steht zum Verkauf

    Nach Ihrem Umzug haben Sie noch einige Jahre Anspruch auf Hypothekenzinsabzug. Für das Jahr, in dem Ihre Wohnung frei wird und die darauffolgenden 3 Jahre.

    Vermieten Sie Ihre Wohnung in dieser Zeit? Dann dürfen Sie für den Mietzeitraum keine Zinsen in Abzug bringen.

    Beispiel

    Ihre alte Wohnung steht seit dem 1. Dezember 2022 leer und zum Verkauf. Sie können die Zinsen bis einschließlich 31. Dezember 2025 absetzen. Also in Ihrer Steuererklärung für 2023, 2024 und 2025. Wurde Ihre Wohnung noch nicht verkauft und steht sie noch leer? Dann können Sie die Zinsen nicht mehr absetzen.

    Vermieten Sie Ihr Haus von Juli 2023 bis Mai 2024? In diesem Fall können Sie die Zinsen für die Dauer der Vermietung nicht absetzen. Steht Ihr Haus danach wieder leer und immer noch zum Verkauf? Dann können Sie die Zinsen bis zum 31. Dezember 2025 erneut absetzen.

Sie haben zu viel gezahlte Hypothekenzinsen zurückerhalten

Hat Ihre Bank oder ein anderer Darlehensgeber die Hypothekenzinsen zurückgezahlt, die er Ihnen zu viel berechnet hat? Und haben Sie diese Hypothekenzinsen bereits in einem früheren Jahr abgesetzt? Ziehen Sie dann in Ihrer Einkommensteuererklärung die erhaltenen Hypothekenzinsen von den gezahlten Hypothekenzinsen ab.

Sie wohnen in Belgien und haben die Registrierungssteuer in Belgien bezahlt

Sie haben die Registrierungssteuer für eine Eigenheimschuld (Hypothek) gezahlt, als Sie Ihr Eigenheim in Belgien gekauft haben. Wenn Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger sind, können Sie diese belgische Registrierungssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Kosten entstanden sind, als Finanzierungskosten absetzen.

Haben Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr, in dem Sie die Registrierungssteuer bezahlt haben, bereits eingereicht? Wenn ja, haben Sie dies vielleicht nicht berücksichtigt. Sie können Ihre Steuererklärung für dieses Jahr ändern, und wir werden den Abzug der Registrierungssteuer die Sie in Belgien für die Eigenheimschuld gezahlt haben, weiterhin berücksichtigen. Ist Ihr Steuerbescheid für dieses Jahr unwiderruflich? Stellen Sie dann einen Antrag auf Ermäßigung. Dies kann bis zu 5 Jahre nach dem Jahr geschehen, in dem Sie diese Ausgaben getätigt haben.

Lesen Sie mehr unter Ich habe eine Hypothek oder ein Darlehen - wie hoch ist meine Eigenheimschuld? (auf Niederländisch)

Sie sind kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger

Sie können die Zinsen für Ihre Wohnungshypothek nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Prüfen Sie, auf welche Abzüge und Ermäßigungen Sie wohl Anspruch haben.