Soziale Sicherheit bei grenzüberschreitendem Arbeiten und Unternehmen

Haben Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land, in dem Sie arbeiten? Oder erhalten Sie Leistungen aus einem anderen Land als Ihrem Wohnland? Wenn Sie grenzüberschreitend arbeiten oder unternehmen, wollen Sie wissen, in welchem Land Sie sozialversichert sind. In den Niederlanden besteht die Sozialversicherung aus Arbeitnehmerversicherungen und Volksversicherungen.

Arbeitnehmerversicherungen

Die Arbeitnehmerversicherungen sind für alle Arbeitnehmer in den Niederlanden verpflichtet. Diese Versicherungen bieten Einkommen, wenn Sie sich in bestimmten Situationen befinden. Zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder WIA-Leistung.

Volksversicherungen, wenn Sie in den Niederlanden wohnen

In den Niederlanden ist für jeden eine Nationalversicherungspflicht. Der Beitrag für die Volksversicherungen wird auf Ihre Beitragseinnahmen berechnet. Die Volksversicherungen sind:

  • Allgemeines Altersgesetz (Algemene Ouderdomswet, AOW)
  • Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Algemene nabestaandenwet, ANW)
  • Gesetz über die Langzeitpflege (Wet langdurige zorg, Wlz)
  • Allgemeines Kinderzuschlagsgesetz (Algemene Kinderbijslagwet, AKW)
    Sie zahlen keinen Beitrag für das AKW.

Die Volksversicherungsbeiträge werden zusammen mit der Lohnsteuer von Ihrem Lohn einbehalten, oder zusammen mit der Einkommensteuer in einem Steuerbescheid erhoben.

In bestimmten Fällen sind Sie möglicherweise nicht über die Volksversicherungen versichert. In diesem Fall brauchen Sie keine Beiträge zahlen, aber Sie haben auch keinen Anspruch auf die Abgabenermäßigung für die Sozialversicherungsbeiträge.

Volksversicherungen, wenn Sie außerhalb der Niederlande wohnen

Wohnen Sie außerhalb der Niederlande und haben Sie keine Einkünfte aus den Niederlanden? In diesem Fall sind Sie nicht über die niederländischen Volksversicherungen versichert. In diesem Fall müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen und haben keinen Anspruch auf eine Anw-, Wlz- oder AKW-Leistung. Nach Ihrer Auswanderung bauen Sie keinen AOW-Anspruch mehr auf. Ihre zuvor angesammelten AOW-Ansprüche bleiben jedoch bestehen. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie auch nach der Auswanderung aufgrund von (inter)nationalen Regelungen für die niederländischen Sozialversicherungen versichert bleiben.

Wohnen Sie nicht in den Niederlanden, aber haben Sie Einkünfte in oder aus den Niederlanden? In diesem Fall muss geprüft werden, ob Sie über die niederländischen Sozialversicherungen pflichtversichert sind. Dies hängt von Ihrem Einkommen in den Niederlanden ab.

Wichtig!

Prüfen Sie, wie Ihre Sozialversicherungen geregelt sind, insbesondere wenn Sie eine Rente oder Sozialversicherungsleistung aus einem anderen Land beziehen. Sie können sich für eine Befreiung von bestimmten Sozialversicherungen qualifizieren. Diese Befreiung erhalten Sie nicht automatisch, also beantragen Sie die Befreiung selbst bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB).