Wann habe ich einen Steuerpartner, wenn ich im Ausland wohne?
Wenn Sie und Ihr Partner miteinander verheiratet oder eingetragene Partner sind. Außerdem sind Sie beide qualifizierte ausländische Steuerpflichtige.
Oder wenn Sie unter der gleichen Adresse gemeldet sind
Sind Sie beide qualifizierte ausländische Steuerpflichtige, aber nicht miteinander verheiratet oder als Partner eingetragen? Dann können Sie trotzdem Steuerpartner sein, wenn Sie beide unter derselben Adresse gemeldet sind. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Wer ist Ihr Steuerpartner? (auf Niederländisch).
Wann sind Sie beide qualifizierte ausländische Steuerpflichtige?
Wenn Sie und Ihr Partner alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie wohnen beide in einem EU-Land, Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba. Entweder wohnt einer von Ihnen dort, und Ihr Partner wohnt in den Niederlanden.
- Sie und Ihr Partner zahlen in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90% des gemeinsamen Einkommens. Dabei zählt das Gesamteinkommen von Ihnen beiden, also das Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner aus den Niederlanden und anderen Ländern zusammen.
- Sie und Ihr Partner schicken uns eine Einkommenserklärung der Steuerbehörden des Landes, in dem Sie wohnen (Ihr Wohnsitzland). Haben Sie und Ihr Partner uns zuvor eine Einkommenserklärung geschickt, und sind Sie beide immer noch qualifizierte ausländische Steuerpflichtige? Dann brauchen Sie uns keine neue Einkommenserklärung zu schicken.
Als Steuerpartner können Sie gemeinsam eine Steuererklärung abgeben
Wir berechnen die Einkommensteuer für Sie und Ihren Partner nur auf Ihr eigenes niederländisches Einkommen. Sie und Ihr Partner können bestimmte Einkünfte und Abzüge in der Steuererklärung vorteilhaft aufteilen.
Kein Steuerpartner, wenn Sie ein ausländischer Steuerpflichtiger sind
Sind Sie und Ihr Partner keine qualifizierten ausländischen Steuerpflichtigen, sondern ausländische Steuerpflichtige? Dann können Sie keine gemeinsame Steuererklärung als Steuerpartner abgeben. Wir berechnen die Einkommensteuer von Ihnen und Ihrem Partner nur auf Ihr eigenes niederländisches Einkommen, und Sie können Einkommen und Abzüge in der Steuererklärung nicht aufteilen.
Beispiel
Sie und Ihr Partner sind in Gütergemeinschaft verheiratet und kein qualifizierter ausländischer Steuerpflichtiger. Sie sind gemeinsam Eigentümer eines Ferienhauses in den Niederlanden, an dem Sie beide zu 50% beteiligt sind.Sie und Ihr Partner können nicht gemeinsam eine Steuererklärung als Steuerpartner abgeben. In Ihrer Steuererklärung geben Sie in Box 3 50% des Wertes und der Schulden für dieses Ferienhaus an. Auch Ihr Ehepartner gibt in seiner eigenen Steuererklärung ebenfalls 50% an.