Umrechnung eines belgischen oder deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn
Arbeiten Sie in Belgien oder Deutschland, und wohnen Sie in den Niederlanden? In diesem Fall müssen Sie auch in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben. Aber zuerst rechnen Sie Ihren ausländischen Lohn in einen niederländischen Lohn um. Verwenden Sie dazu unser Tool 'Umrechnung eines belgischen oder deutschen Lohns in einen niederländischen Lohn'.
Notwendige Unterlagen:
- Bei einem belgischen Lohn: alle Abrechnungen Ihres belgischen Arbeitgebers bzw. Ihrer belgischen Arbeitgeber (z. B. Ihr individuelles Bankkonto, Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnung oder Ihre monatlichen Abrechnungen).
- Bei einem deutschen Lohn: Ihre Jahresübersichten (Lohnsteuerbescheinigung) Ihres deutschen Arbeitgebers bzw. Ihrer deutschen Arbeitgeber.
Kann ich die Berechnungshilfe auch nutzen, um meine Leistung umzurechnen?
Nein, das ist nicht möglich. Leistungen, die Sie aus Belgien oder Deutschland beziehen, wie z. B. eine Rente, eine Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung unter 'Rente und andere Bezüge aus dem Ausland' angeben.
Wie vermeide ich, dass ich doppelt besteuert werde?
Dafür gibt es Regelungen. Und vielleicht haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von bestimmten Einheitsversicherungen. Es lohnt sich auf jeden Fall, das zu überprüfen. Auf Grenzinfopunkt erfahren Sie mehr über Arbeiten im Ausland und Wohnen in den Niederlanden.
In der Berechnungshilfe dürfen Sie alle Beträge zu Ihrem Vorteil abrunden.