Zahle ich doppelte Steuern, wenn ich Einkünfte aus 2 Ländern habe?

Nein. Sie müssen vielleicht in 2 Ländern Steuererklärungen abgeben. Das bedeutet aber nicht, dass Sie für dasselbe Einkommen 2 mal Steuern zahlen. Erfahren Sie, wie das in Ihrer Situation funktioniert.

  • Sie wohnen in den Niederlanden und haben Einkünfte aus einem anderen Land

    Wenn es ein Steuerabkommen gibt, erfahren Sie darin, wo Sie Ihr nicht-niederländisches Einkommen versteuern müssen. Wählen Sie in der Übersicht Verdragsstaten ingezetenen (Vertragsstaaten Einwohner, nur auf Niederländisch verfügbar) das Land, aus dem Sie Ihr Einkommen erziehen.

    Verdragsstaten ingezetenen

    Gibt es kein Steuerabkommen? Auch dann zahlen Sie keine doppelte Steuer auf Ihr nicht-niederländisches Einkommen.

    Geben Sie Ihr Welteinkommen in Ihrer Steuererklärung an

    Dies ist Ihr niederländisches und Ihr nicht-niederländisches Einkommen zusammen. Sie geben diese Einkünfte in den Niederlanden an, aber das bedeutet nicht, dass Sie in den Niederlanden immer Einkommensteuer darauf zahlen müssen.

    Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Wann haben Sie Anspruch darauf?

    Sie haben Anspruch auf einen Abzug, wenn Sie nach dem Steuerabkommen in dem Land Steuern zahlen müssen, aus dem Sie Ihr nicht-niederländisches Einkommen beziehen. Sie müssen dann in den Niederlanden keine Steuern auf diese Einkünfte zahlen. Die Höhe des Abzugs sehen Sie, wenn Sie Ihre Online-Steuererklärung abgeben.

    Sie können auch Anspruch auf den Abzug haben, wenn es kein Steuerabkommen gibt und Sie in den Niederlanden keine Steuern auf Ihr nicht-niederländisches Einkommen zahlen müssen.

    Sind Sie aufgrund des Steuerabkommens verpflichtet, in den Niederlanden Steuern auf Ihr nicht-niederländisches Einkommen zu zahlen? Und haben Sie diese Einkünfte auch in dem Land versteuert, aus dem Sie sie beziehen? Wenn ja, haben Sie in den Niederlanden keinen Anspruch auf Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Erkundigen Sie sich bei dem Land, aus dem Sie Ihre Einkünfte beziehen, wie Sie die dort gezahlte Steuer zurückerhalten können.

    Kein Vorteil durch den Abzug? Dann gilt die Rückstellungsregelung

    Wir verwenden die Rückstellungsregelung, wenn der Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung höher ist als die Einkommensteuer. Dies ist der Fall, wenn Sie in Ihrer Steuererklärung einen Abzug angeben, aber keinen Steuervorteil aus diesem Abzug haben. Sie müssen die Rückstellungsregelung nicht selbst beantragen; wir verwenden die Regelung automatisch.

    Nach Ihrem definitiven Steuerbescheid erhalten Sie von uns einen Bescheid, aus dem hervorgeht, in welcher Höhe Ihre ausländischen Einkünfte bei der Berechnung des Abzugs in einem Folgejahr berücksichtigt werden. Sie können mehr als einen Bescheid erhalten, z. B. einen Bescheid für Box 1 und einen für Box 3.

    Haben Sie keinen Bescheid erhalten oder haben Sie den Bescheid verloren? Dann können Sie den für die Rückstellungsregelung verfügbaren Betrag schriftlich beantragen. Schicken Sie Ihr Schreiben an:

    Belastingdienst/kantoor Eindhoven
    Postbus 90056
    5600 PJ Eindhoven

  • Sie wohnen nicht in den Niederlanden und haben ein niederländisches Einkommen

    Wenn es ein Steuerabkommen gibt, erfahren Sie darin, wo Sie Ihr niederländisches Einkommen versteuern müssen. Wählen Sie Ihr Wohnsitzland in der Übersicht Verdragstaten niet ingezetenen (Vertragsstaaten Nicht-Einwohner, nur auf Niederländisch verfügbar).

    Verdragsstaten niet-ingezetenen

    Gibt es kein Steuerabkommen? Auch dann zahlen Sie nicht 2 mal Steuern auf Ihr Einkommen.

    Geben Sie nur in den Niederlanden besteuertes Einkommen an

    In Ihrer Steuererklärung als ausländischer Steuerpflichtiger geben Sie nur die Einkünfte an, die in den Niederlanden zu besteuern sind. Immobilien in den Niederlanden werden immer in den Niederlanden besteuert.

    Haben Sie niederländische Einkünfte, auf die Sie in den Niederlanden keine Steuern zahlen müssen? Wenn ja, beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung einen Freibetrag für diese Einkünfte. Beantragen Sie zum Beispiel in Ihrer Steuererklärung einen Freibetrag für Ihre Rente aus den Niederlanden.

    Lesen Sie auch: